Sponsoringvertrag

 

 

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und

 

Schützenverein Gondsroth 1925 e.V.

Vertreter (Dieter Fröhlich Vorsitzender)

Anschrift Nebenstrasse 9a 63594 Hasselroth

 

 

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

 

Vorbemerkung

 

Zur Gemeinützigen Verwendung Absichten des Sponsoring-Vertrages, z.B.

„Beide Seiten vereinbaren, sich gegenseitig als Partner und Förderer des Sports in der Öffentlichkeit darzustellen. Vertrag gültig für ein Jahr“

 

Der Sponsor zahlt dem Verein für die Leistungen aus §2 dieses Vertrages einen Betrag in

 

 

Höhe von _________ € zzgl. gesetzl. Mwst.  Konto Verein DE46506636990002710331

 

 

Er wird nach Rechnungslegung auf das Konto des Vereines gezahlt.

 

Der Sponsor wird dem Verein die nötigen Werbemittel unentgeltlich zur Verfügung stellen und ihm auch anderweitig logistische Hilfe bei der Umsetzung des Vertrages anbieten.

 

Der Verein verpflichtet sich für die Dauer des Vertrages

-       zur werblichen Präsentation des Sponsors in allen Publikationen des Vereins,

-       zur Präsentation des Sponsors, auf Veranstaltungen, Veranstaltungsplakaten usw.

-       zur Präsentation mit Logo  auf der Webseite des Vereins,

-       zu Durchsagen mit Nennung des Sponsors auf der Veranstaltung,

-       zum Anbringen eines Banners oder einer Werbetafel des Sponsors in der Sportstätte des Vereines.

Das Corporate Design des Sponsors ist bei allen Darstellungen einzuhalten. Der Verein wird eigene Werbemittel, Drucksachen.

 

Die Organisation und Durchführung des Übungs- und Spielbetriebes sowie von Veranstaltungen obliegt allein dem Verein. Der Verein stellt den Sponsor von der Haftung für Schäden, die aus der Tätigkeit des Vereins resultieren gegenüber Dritten frei. Werbemittel, insbesondere Fahnen, Banner und Werbetafeln sind vom Verein so anzubringen, dass Gefahren ausgeschlossen sind.

 

Der Vertrag gilt für ein Jahr ab Vertragsschluss/für das Kalenderjahr

 

Der Vertrag endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

 

Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund vorzeitig und fristlos gekündigt werden.

 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer der Vertragspartner trotz Aufforderung wiederholt die vereinbarten Leistungen nicht erbracht hat, das Recht auf Exklusivität verletzt wurde oder schwerer Schaden durch vertragswidriges Verhalten droht.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Gesamtvertrages. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen die dem Zweck der ursprünglichen Regelung entspricht.

 

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht zulässig. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 
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Datum, Unterschrift Verein     

 

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Datum,Unterschrift,Sponsor/Firma